Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)
Beim Grenzübertritt innerhalb der EU wird ein Heimtierausweis verlangt, indem wirksamen Tollwutschutzimpfung vermerkt ist. Dem Heimtierausweis muss das Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.
Für die Einfuhr im Ausland erworbener Tiere beachten Sie bitte folgenden Link.
Weitere Auskünfte erhalten Sie außerdem beim zuständigen Veterinaramt.
Exportbestimmungen für Nutztiere und Pferde
Beim Verbringen von Nutztieren und Pferden innerhalb der Europäischen Union bzw. beim Export sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union sowie der Drittstaaten zu beachten. In der Regel müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird diese von den Tierärzten der Kreisverwaltung ausgestellt. Die Tierärzte der Kreisverwaltung Euskirchen können die Bestimmungen für das Verbringen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU mitteilen. Die Voraussetzungen für den Export von Nutztieren und Pferden in Drittstaaten sind bei den Botschaften und den Konsulaten des jeweiligen Zielstaates zu erfragen.