Kindertagespflege ist DIE Alternative zur Kindertagesstätte für Kinder unter drei Jahren. Dabei werden die Kinder bei einer geeigneten Kindertagespflegeperson in deren Haushalt oder in angemieteten Räumen betreut. Außerdem kann Tagespflege für Kinder über drei Jahren die Betreuungszeit in der Kita oder Schule ergänzen. Die Kosten für die Betreuung in Kindertagespflege entsprechen denen in einer Kita.
Sie suchen für Ihr Kind eine geeignete Kindertagespflegeperson? Oder möchten Sie selber Tagespflegeperson werden?
Wenden Sie dich dann bitte an den Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Euskirchen:
Tel.: 02251/813100
E-Mail: tagespflege@dksb-eu.de
Hier gelangen Sie zur Homepage des Kinderschutzbundes
Richtlinien Kindertagespflege
Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege im Kreis Euskirchen
Unterlagen Antrag Kindertagespflege (zur v. g. Richtlinie)
- Anlage 1 (Antragsformular Kindertagespflege)
- Anlage 4 (Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis als Nachweis für den Betreuungsbedarf in Kindertagespflege für den/die Erziehungsberechtigte/n)
- Anlage 6 (Handreichung Vertretung ab März 2021)
Weitere Informationen zur Tagespflege finden Sie auch hier:
- Kinderbetreuung: Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
- Kinderbetreuung: Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 01.08.2021 bis 31.07.2022
- Kinderbetreuung: Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021
- Kinderbetreuung: Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
- Anlage 7 zur Tierhaltung in der Kindertagespflege
- Kinderbetreuung: Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege im Kreis Euskirchen, Anlage 5 (Handreichung "Großtagespflegestelle in angemieteten Räumen")
- Anlage 3 zur v. g. Richtlinie (Handreichung zur Eignungsprüfung und Erlaubniserteilung)
- Anlage 2 zur v. g. Richtlinie (Stundenzettel)