Beratungskostenförderung

Beratungskostenförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Unternehmen, die bei der Bewältigung betrieblicher Herausforderungen externe Beratung in Anspruch nehmen wollen, Zuschüsse zu den Beratungskosten.

Im Rahmen einer Potentialberatung  kann sich die Beratung auf die Themen Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung der Belegschaft, Demografischer Wandel, Digitalisierung oder betrieblicher Gesundheitsschutz beziehen.  

Gegenstand einer Transformationsberatung  kann die Unterstützung von Unternehmen bei der Hinwendung zurGreen  Economy, zu ökologischer Modernisierung, zur Ressourceneffizienz und Emissionsreduktion, zur ökologischen Produktgestaltung und zur Umstellung von Wertschöpfungsketten sein. 

Eine Neustartberatung  kann sich ein Unternehmen fördern lassen, wenn in den vergangenen sechs Monaten eine Anzeige gemäß §17 Kündigungsschutzgesetz erfolgt ist. Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserem Serviceportal.