Die wichtigsten Regeln für Pilzsammler
In der Pilzsaison zieht es viele hinaus in den Wald, um schmackhafte Pilze zu sammeln und später daraus leckere Gerichte zu zaubern. Damit diese Freude ungetrübt bleibt, gilt es einige wichtige Verhaltensregeln zu beachten. So dürfen besonders geschützte Arten wie Steinpilze und Pfifferlinge lediglich in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Wer zu große Mengen sammelt oder in Gebieten nach Pilzen sucht, in denen das Sammeln von Pilzen grundsätzlich verboten ist, wie in Naturschutzgebieten oder im Nationalpark Eifel, riskiert sogar ein saftiges Bußgeld.
Die wichtigsten Regeln für Pilzsammler haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengestellt:
Gehölzpflege - Was gilt es zu beachten?
Sie möchten die Gehölze in ihrem Garten zurückschneiden oder Ihre Hecke stutzen?
Hier sind zunächst die Bestimmungen des Artenschutzes zu beachten:
Schutz wildlebender heimischer Tiere und Pflanzen
Das bedeutet, dass innerhalb des Verbotszeitraumes vom 1. März bis 30. September kein intensiver Gehölzschnitt ("Radikalschnitt") erlaubt ist.
Für gesunde Pflanzen ist zudem ein fachgerechter Gehölzrückschnitt entscheidend.
Die wichtigsten Regeln haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengestellt:
Brauchtumsfeuer (Oster-/Martinsfeuer)
Lesen Sie im unten stehenden Merkblatt, was es alles bei Brauchtumsfeuern zu beachten gilt.
Riesenbärenklau
Der Riesen-Bärenklau - auch Herkulusstaude genannt - ist eine invasive, nicht heimische Art, welche sich rasend schnell verbreitet und somit heimische Pflanzenarten verdrängt.
Der Pflanzensaft der Staude ist giftig. Daher sollte unbedingt ein Hautkontakt vermieden werden, da sich sonst Verbrennungen bilden können. Ist man jedoch schon mit dem Pflanzensaft in Berührung gekommen, sollte der Pflanzensaft sofort mit warmen Wasser und Seife abgewaschen werden und die betroffene Stelle unmittelbar vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.
Wird ein Vorkommen der Herkulusstaude festgestellt, sollten die Pflanzen samt Wurzel schnellstmglich entfernt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Hinweise auf Vorkommen von Riesen-Bärenklau nimmt die Untere Naturschutzbehörde gerne entgegen.
Kontakt
Ort
Herr Axel Jakob
Raum A210
Kreishaus Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Postanschrift
Barrierefreier Zugang
Behindertengerechte Zugänge: Tiefgarage Trakt A (hierüber können die Trakte A + C barrierefrei erreicht werden; gleichzeitig einziger barrierefreier Zugang bei Samstagsöffnung); Kreishausanbau Trakt C (hierüber können die Trakte C + A barrierefrei erreicht werden); behindertengerechter Zugang zu Abt. Gesundheit/Trakt B (keine barrierefreie Verbindung zu übrigen Trakten)
Stadtbuslinie 872 Rtg. Nordstadt, Haltestelle: Kreishaus/DRK
Eichen-Prozessionsspinner
Der Eichen-Prozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der an allen Eichenarten vorkommt. Durch die Klimaerwärmung breitet er sich immer stärker aus.
Die Brennhaare des Falters sind für Mensch und Tier gefährlich und führen zu allergischen Reaktionen. Es ist daher unbedingt der Hautkontakt zu vermeiden, da sich sonst Hautentzündungen bilden können. Die Haare sollten zudem nicht eingeatmet werden, da dies zu Erkrankungen der Atemwege führen kann. Ist man mit den Brennhaaren des Falters in Berührung gekommen, sollten die betroffenen Hautpartien mit Wasser abgewaschen werden. Auch sollten alle betroffenen Kleidungsstücke oder Gegenstände gewaschen und gesäubert werden. Bei Hautreaktionen oder Atemnot ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
Wurde ein Nest des Eichen-Prozessionsspinners entdeckt, sollte dies umgehend dem zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt gemeldet werden.
Tiergehege
Für die Haltung von Tieren in Gehegen ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Nähere Informationen finden Sie in unten stehendem Merkblatt.
Kontakt
Ort
Frau Heike Schmitz
Raum A247
Kreishaus Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Postanschrift
Barrierefreier Zugang
Behindertengerechte Zugänge: Tiefgarage Trakt A (hierüber können die Trakte A + C barrierefrei erreicht werden; gleichzeitig einziger barrierefreier Zugang bei Samstagsöffnung); Kreishausanbau Trakt C (hierüber können die Trakte C + A barrierefrei erreicht werden); behindertengerechter Zugang zu Abt. Gesundheit/Trakt B (keine barrierefreie Verbindung zu übrigen Trakten)
Stadtbuslinie 872 Rtg. Nordstadt, Haltestelle: Kreishaus/DRK
Bärlauch: Es gilt die Handstraußregel
Regelmäßig im Frühjahr bedeckt ein Meer aus grünem Bärlauch in vielen lichten Laubwäldern den Boden und verströmt einen unwiderstehlichen Geruch nach Knoblauch. Damit die Bärlauchbestände auch zukünftig erhalten bleiben, gilt es einige wichtige Verhaltensregeln zu beachten.
Diese haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengestellt: