Allgemeines
Das europäische Parlament und der europäische Ministerrat haben am 23.10.2000 die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, in einem vorgegebenen Zeitrahmen dafür Sorge zu tragen, dass in oberirdischen Gewässern, Küstengewässern und im Grundwasser ein guter Zustand erreicht wird.
Auf Bundesebene wurde die WRRL durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), auf Landesebene durch eine Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) umgesetzt.
Folgende Ziele wurden festgelegt:
- In oberirdischen Gewässern (ohne künstliche oder erhebliche veränderte Gewässer) sollen ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; nachteilige Veränderungen sollen vermieden werden.
- In künstlichen oder erheblich veränderten oberidischen Gewässern sollen ein gutes ökologisches Potential und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; nachteilige Veränderungen sollen vermieden werden.
- Im Grundwasser soll /-en
- eine nachteilige Veränderung des chemischen und mengenmäßigen Zustands vermieden werden,
- alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen, die auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, umgekehrt werden,
- ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung gewährleistet werden,
- ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.
Informationen zu den Gewässern im Kreis Euskirchen und in NRW
Das Land NRW hat Bewirtschaftungspläne und ein Maßnahmenprogramm erstellt, um die von der WRRL vorgeschriebene Verbesserung der Gewässerqualität zu erreichen.
Für das Gebiet des Kreises Euskirchen gibt es einzelne Unterlagen zu den Gewässern Erft und Rur mit ihren Nebengewässern.
Informationen und die entsprechenden Unterlagen finden Sie und folgenden Links: