Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes, des Landeswassergesetzes (LWG) und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen. Sie setzt damit u.a. auch die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie um.
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