Beschreibung
Beschreibung
Für die Erteilung eines Ausländertages- bzw. Jahresjagdscheines ist grundsätzlich auch die Vorlage einer Jagdeinladung für einen im Bereich des Kreises Euskirchen gelegenen Jagdbezirks erforderlich. Die Jagdeinladung, die von dem Jagdausübungsberechtigen (Pächter) des jeweiligen Jagdbezirks unterschrieben sein sollte, bitte den Antragsunterlagen beizufügen.
Tagesjagdschein für Ausländer
Dieser wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder ständigen Aufenthalt nicht oder nicht länger als fünf Jahre in Deutschland hat und ausreichende Kenntnisse besitzt. Das heißt: Vorlage eines vom Heimatland ausgestellten Jagdscheines oder Nachweis einer dort bestandenen Jägerprüfung. Ist der Antragsteller länger als fünf Jahre in Deutschland aufhältig, so hat er die deutsche Jägerprüfung bei der örtlich zuständigen Behörde abzulegen.
Jahresjagdschein für Ausländer
Dieser kann nur dann erteilt werden, wenn der Bewerber im Ausland eine Jägerprüfung abgelegt hat, die der deutschen gleichwertig ist. Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie unter Downloads/Links.