Beschreibung
Beschreibung
Wurde eine Fahrerlaubnis durch Urteil, Strafbefehl oder Ordnungsverfügung rechtskräftig oder bestandskräftig entzogen, so kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer verhängten Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Details
Dokumente
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis:
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
- aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt)
Zusätzlich bei den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Zusätzlich bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) gemäß Anlage 5 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung
Zusätzlich bei den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE:
- Zusatzuntersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
Die Führerscheinstelle wickelt derzeit nahezu alle Dienstleistungen kontaktlos ab.
Hierbei senden Sie uns bitte die Antragsunterlagen entweder per Post zu oder werfen diese in den Hausbriefkasten am Haupteingang der Kreisverwaltung ein.
Bei den vorzulegenden Unterlagen gilt derzeit, dass jeweils eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises und des Führerscheines beizulegen ist.
Die übrigen Unterlagen sind im Original beizufügen.
Sofern Ihr bisheriger Kartenführerschein oder Fahrerkarte durch den Kreis Euskirchen nicht älter als 5 Jahre ausgestellt ist, kann das bisherige Foto+Unterschrift für den neuen Führerschein bzw. die neue Fahrerkarte übernommen werden.
In allen anderen Fällen fügen Sie bitte ein neues biometrisches Lichtbild sowie eine Unterschrift für den neuen Führerschein bzw. Fahrerkarte bei. Die Unterschrift kann auf dem jeweiligen Antragsvordruck zusätzlich auf weißem Hintergrund geleistet werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis liegt derzeit zwischen 70,00 und 120,00 €. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand.