Beschreibung
Beschreibung
Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.
Dieses gilt für folgende Tierarten:
- Rind
- Schwein
- Schafe und Ziegen
- Pferde
- Gehegewild (Damwild und Wildschweine)
Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die Sie gerne Auskünfte telefonisch erhalten können.