Beschreibung
Beschreibung
Die Futtermittelüberwachung ist EU-weit einheitlich geregelt und wird durch das Futtermittelgesetz, die Futtermittelverordnung und weitere Gesetze und Verordnungen in nationales Recht umgesetzt.
Die amtliche Futtermittelüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer. Sie wird in NRW von der Bezirksregierung durchgeführt. Diese überwachen anhand von Stichproben, Betriebs- und Buchprüfungen die Einhaltung des Futtermittelrechts.
Die Untersuchung der Proben erfolgt im Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld und Arnsberg.