Beschreibung
Beschreibung
Die Aufgabenschwerpunkte der Betreuungsbehörde sind:
- Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
- Beratung der Beteiligten vor Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
- Unterstützung bei Suche nach geeigneten gesetzlichen Betreuern
- Beratung ehrenamtlicher durch das Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer
- Unterstützung von gesetzlichen Betreuern bei Notwendigkeit
- Beratung von Betreuten in schwierigen Lebenssituationen
- Beratung von Angehörigen der gesetzlich Betreuten
- Hilfestellung bei Konflikten zwischen Institutionen und Betreuten und Angehörigen
- Führung von Betreuungen gemäß Gerichtsbeschluss
- Kooperation mit und Unterstützung von anerkannten Betreuungsvereinen
- Beratung von angehenden Betreuungsvereinen
Die Betreuungsbehörde Kreis Euskirchen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden.
Sprechstunde nach Vereinbarung.