Beschreibung
Beschreibung
Amtsärztliche Gutachten werden auf Anforderung von
- Bundesbehörden,
- Landesbehörden,
- Kommunalbehörden,
- Gerichten
erstellt soweit dies durch bundesrechtliche und landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist (z. B. Begutachtungen zu Fragen der Dienstfähigkeit, bei Dienstunfällen, zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, der Verhandlungsfähigkeit, der Haftfähigkeit u.ä.).
Terminvereinbarung erfolgt schriftlich oder telefonisch.
Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst werden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt. Personalausweis, Impfausweis und der Untersuchungsauftrag des Arbeitgebers sind vorzulegen.