Beschreibung
Beschreibung
Nach dem Zaunprizip werden Entsorgernummern nicht mehr grundsätzlich von der Bezirksregierung vergeben. Zuständig ist in der Regel die Behörde, die die Genehmigung für den Betrieb erteilt hat.
Nach dem Zaunprizip werden Entsorgernummern nicht mehr grundsätzlich von der Bezirksregierung vergeben. Zuständig ist in der Regel die Behörde, die die Genehmigung für den Betrieb erteilt hat.