Beschreibung
Beschreibung
Die Aufgabe des Artenschutzes ist die Erhaltung, der Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Vielfalt.
Im Rahmen des gesetzlichen Artenschutzes sind die Naturschutzbehörden zuständig für
- den Schutz der heimischen wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume
- die Überwachung des Handels und der Haltung besonders geschützter, oft exotischer Tier- und Pflanzenarten, die in privaten oder gewerblichen Anlagen gehalten werden.