Beschreibung
Beschreibung
Nur öffentliche bestellte Vermessungsingenieure haben einen uneingeschränkten Zugriff auf Vermessungsunterlagen. Sonstige Vermessungsstellen, die von einem Vermessungsingenieur geleitet werden, erhalten Auszüge aus dem Zahlenwerk des Liegenschaftskatasters in eingeschränkter Form.
Bürgerinnen und Bürger werden persönlich oder auf schriftliche Anfrage über Grenzmaße ihres Grundstücks informiert.