Beschreibung
Beschreibung
Von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführte Grundstücksvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Die Bildung neuer Flurstücke und Erteilung der Auflassungsschriften sind wesentliche Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung bzw. Belastung eines neu gebildeten Grundstücks.