Beschreibung
Beschreibung
Öffentlich geförderte Wohnungen sollen grundsätzlich nur an Personen vermietet werden, deren Einkommen die im sozialen Wohnungsbau maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Hierzu erhalten diese Personen auf Antrag einen sogenannten "Wohnberechtigungsschein".
Die Städte Euskirchen und Mechernich sind eigenständig für die Ausgabe der Wohnberechtigungsscheine zuständig.