Beschreibung
Beschreibung
Im Rahmen von Förderprogrammen werden u. a. zinslose beziehungsweise zinsgünstige Darlehen gewährt:
- für den Neubau oder den Ersterwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen,
- für Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Räumlichkeiten, die bisher nicht für Wohnzwecke genutzt werden (Büros, Gaststätten, Ladenlokale) zu Wohnräumen.
Bewillungsbehörde für den Kreis Euskirchen ist die Abt. 63 - Bauordnung des Kreises Euskirchen.