Erteilung oder Verlängerung
Personenkreis
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartnern und Kindern ausgestellt. Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.
Dies gilt nicht, wenn eine EU-Staatsangehörigkeit vorliegt.
Voraussetzungen
Bei Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
Erforderliche Unterlagen für Ehepartner
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Aktueller Bescheid des Arbeitsamtes / des Jobcenters / des Sozialamtes / der
Rentenversicherung usw. (ALG I, Hartz IV, Wohngeld, BaföG, Grundsicherung im Alter, Rente[n]
usw.) - Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der
vergangen zwölf Monate (Einkommenssteuerbescheid oder kurzfristige Bilanz werden nicht
akzeptiert!) - Wenn Kinder oder Ehepartner deutsche Staatsangehörige sind: gemeinsame Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Krankenversicherungsnachweis (Karte)
- Mietvertrag / Vermieterbescheinigung / Grundbuchauszug
Erforderliche Unterlagen für Kinder
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Pass
- Geburtsurkunde
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern
- Krankenversicherungsnachweis (Karte)
Gebühren
- 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
- 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)