Von den Verbotsvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes NRW sowie der Landschaftspläne im Kreis Euskirchen können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden.
Ausnahmen / Befreiungen von naturschutzrechtlichen Vorschriften
Sofern naturschutzrechtliche Vorschriften einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften erteilen.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Nettersheim: Frau Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich / Zülpich: Herr Pascal Eusemann
Bundesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetz NRW
Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- ausführliche Darstellung und Begründung des Vorhabens
- Übersichtsplan mit Standortmarkierung