Allgemeine Informationen
Als Berufskraftfahrer müssen Sie die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung nachweisen, um einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu erhalten.
Dieser Nachweis ersetzt die bisherige Schlüsselzahl 95 im Führerschein als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Bis zum im Führerschein eingetragenen Ablaufdatum behält die Schlüsselzahl 95 ihre Gültigkeit;
ein Fahrerqualifizierungsnachweis muss vor dessen Ablauf nicht beantragt werden.