Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zur Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum.
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zur Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum.
Als öffentliche Verkehrsfläche gilt jede Fläche, die für den Verkehrsteilnehmer frei zugänglich ist. Dazu zählen insbesondere Fahrbahnen, Parkplätze und die Gehwege.
Folgende Angaben müssen dem Antrag zu entnehmen sein:
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Dauer der Nutzung und nach dem Aufwand der Bearbeitung einschließlich ggf. erforderlicher Ortsbesichtigungen.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob dem Vorhaben aus verkehrsrechtlicher Sicht zugestimmt werden kann und erteilt dann die Genehmigung. Sie enthält die Auflagen und Bedingungen, die zur Erhaltung der Verkehrssicherheit notwendig sind. Die Auflagen umfassen insbesondere die Kennzeichnung des jeweiligen Hindernisses und die vorherige Hinweisbeschilderung.