Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII).
Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
Zuständige Kontaktpersonen
C139
Raum von Frau Julia Reichert:
02251 15-1305 Telefonnummer von Frau Julia Reichert:
E-Mail von Frau Julia Reichert:julia.reichert@kreis-euskirchen.de
02251 15-1305 Telefonnummer von Frau Julia Reichert:
E-Mail von Frau Julia Reichert:julia.reichert@kreis-euskirchen.de
Zuständige Einrichtung
Letzte Änderung: 02.11.2026 - 10:26 Uhr