Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten
Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme
Zuständige Baukontrolleure
Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall, und Hellenthal
Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Weilerswist
Herr Jürgen Rhein - Dahlem, Nettersheim, Arloff, Iversheim, Kalkar