Allgemeine Informationen
Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins stellen wir Ihnen auf Antrag einen neuen Führerschein aus.
Falls der bisherige Führerschein noch kein EU-Kartenführerschein war und von einer anderen Behörde ausgestellt worden ist, muss dort von Ihnen zunächst ein Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift) angefordert werden.