Allgemeine Informationen
Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw für Ferienziel-Fahrten, Pkw im Linienverkehr oder ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr. Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren, muss Ihnen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt sein. Folgende Antragsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
- Führerschein Klasse 3, jetzt B seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, detaillierte Informationen dazu weiter unten
- Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit für den Personentransport haben, so dürfen etwa keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen Sie bestehen oder vorliegen
- Sie müssen einen Nachweis der Fachkunde erbringen (für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr), detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten
- Sie müssen außerdem den EU-Kartenführerschein besitzen. Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie vorab Ihren bisherigen Führerschein umtauschen.