Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Entgeltlich bedeutet hierbei jede Gegenleistung, die mit der Beförderung angestrebt wird, dies können auch wirtschaftliche Vorteile sein.
Auch die (unentgeltliche) geschäftsmäßige Personenbeförderung ist genehmigungspflichtig.
Geschäftsmäßig ist die Personenbeförderung dann, wenn der Beförderer die Fahrten regelmäßig oder zumindest wiederholt durchführt und sie so zum Bestandteil seiner Tätigkeit macht.