Grundstücke einer Eigentümerin oder eines Eigentümers, die nebeneinander liegen und wirtschaftlich eine Einheit bilden, sollten bei jeder Gelegenheit zu einem Grundstück vereinigt werden. Die Vereinigung wird auf Antrag der EigentümerInnen von der Abteilung Vermessung und Kataster veranlasst und ist kostenfrei.
Welche Vorteile hat die Grundstücksvereinigung?
- Zügige und kostensparende Abwicklung von anstehenden Baugenehmigungsverfahren, da bei Bauvorhaben in Nähe der überflüssigen Grenzen keine gebührenpflichtige Vereinigungsbaulast eingetragen werden muss
- Ersparnis von Katastergebühren bei künftigen Grundstücksteilungen, da durch vorherige Vereinigung eventuell weniger neue Flurstücke entstehen würden
- Kostenfreie Übersendung von aktuellen Auszügen aus der Liegenschaftskarte, dem Liegenschaftsbuch und dem Grundbuch
- Übersichtlichere Liegenschaftskarten und Liegenschaftsbücher.