Die Sozialhilfe leistet auch in weiteren belastenden Lebenslagen Unterstützung, die die oder der Leistungsberechtigte nicht allein bewältigen kann.
Zu diesen Leistungen zählen:
- Haushaltshilfe
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten