Die Identitätsbescheinigung ist der amtliche Nachweis darüber, dass eine veraltete und die aktuelle Flurstücksbezeichnung dasselbe Flurstück beschreiben. Ist beispielsweise eine Umnummerierung eines belasteten Grundstückes erfolgt, so wird häufig von den Begünstigten eine Identitätsbescheinigung angefordert.
Identitätsbescheinigung
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A100
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Letzte Änderung: 02.11.2026 - 10:26 Uhr