Erteilung und Verlängerung einer Niederlassungserlaubnis aufgrund einer Ehe mit einem*einer deutschen Staatsangehörigen oder aufgrund eines deutschen Kindes
Voraussetzungen
- seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe bzw. des Kindes
- Zusammenleben mit dem*der Ehepartner*in/dem Kind
- dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
- keine beachtlichen Straftaten
- ausreichend Wohnraum
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
- gültiger Pass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- gemeinsame Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen Einkommens der
vergangen zwölf Monate (Einkommenssteuerbescheid oder kurzfristige Bilanz werden nicht
akzeptiert!) - Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
- Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1
Gebühren
- 113 Euro