Erteilung und Verlängerung einer Niederlassungserlaubnis für Kinder und Jugendliche aufgrund einer beruflichen oder schulischen Ausbildung
Voraussetzungen
- Mindestalter von 16 Jahren
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
- Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Alternativ: Sicherstellung des Lebensunterhaltes.
- keine beachtlichen Straftaten
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
- aktuelle Schulbescheinigung oder Berufsausbildungsvertrag
- bei Sicherstellung des Lebensunterhaltes: aktuelle Einkommensnachweise durch Vorlage der letzten drei Lohnabrechnungen
Gebühren
- 113 Euro für Volljährige
- 55 Euro für Minderjährige
Bei Sozialleistungsbezug ist ggf. eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Leistungsbescheid (SGB II, AsylbLG) vor.