Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)
Reisebestimmungen für Heimtiere
Beim Grenzübertritt innerhalb der EU wird ein Heimtierausweis verlangt, indem die wirksame Tollwutschutzimpfung vermerkt ist. Dem Heimtierausweis muss das Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein.
Für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
Es gelten folgende Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU:
https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/reisen-hunde-katzen-frettchen.html
Weitere Auskünfte erhalten Sie außerdem beim zuständigen Veterinaramt.
Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission
Tipps zur Reiseplanung mit Tieren:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/reiseplanung-tiere.html