Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung
Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.
Eine Hilfe, die Sie beantragen können ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH):
- Ziel ist es, die Familie so zu stärken, dass sie in Zukunft ihre Probleme besser bewältigen und selber lösen kann.
- Findet nach Absprache im Haushalt der Familie statt.
- Eine Fachkraft, die bei einem Wohlfahrtsverband oder einem anderen Anbieter der Jugendhilfe beschäftigt ist, arbeitet mit Ihnen zusammen.
- Die Hilfe wird durch die Abteilung Jugend und Familie gewährt und gemeinsam mit Ihnen und der Fachkraft geplant.
- Die Hilfe ist für die Familie kostenlos
- Erziehungsrechte und -pflichten bleiben unberührt. durch eine Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)