Allgemeine Informationen
Sie können Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Die Umschreibung einer Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR - Staates erfolgt in der Regel prüfungsfrei.
Die Umschreibung einer Fahrerlaubnis eines Anlage 11 FeV - Staates erfolgt anhand der folgenden Tabelle:
Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung
Ab dem 01.06.2022 werden die Staaten Albanien, Gibraltar, Kosovo, Moldau und das Vereinigte Königreich in die Anlage 11 aufgenommen. Hierbei entfällt dann für die meisten Führerscheine die Pflicht, eine theoretische oder praktische Prüfung abzulegen. Anträge, von Fahrerlaubnisinhabern aus diesen Staaten, können bereits jetzt nach der neuen Rechtslage bearbeitet werden.
Die Umschreibung einer Fahrerlaubnis eines Dritt-Staates erfolgt unter Ablegung einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung. Zur Prüfung werden Sie durch eine Fahrschule zugelassen. Begründet der Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Dritt-Staates einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der im Ausland erworbenen Klassen noch sechs Monate.