Allgemeine Informationen
Bei der Führerscheinstelle können Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis stellen. Die Verlängerung kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden. Da es unter Umständen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Eine frühzeitige Antragstellung wirkt sich nicht nachteilig auf die Dauer der Verlängerung aus. Diese richtet sich nach dem Datum, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet.
Das ärztliche Gutachten nach Anlage 5 darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Das augenärztliche Gutachten nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Diese können somit rechtzeitig vor Antragstellung erstellt werden.
Sofern Ihre Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE bereits seit fünf jahren oder länger abgelaufen sind, wird die Ablegung einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Bitte teilen Sie dann zusätzlich mit der antragstellung mit, welche Fahrschule Sie hierbei begleiten wird. Eine erneute Ausbildung in der Fahrschule ist nicht erforderlich, sondern lediglich die Vorstellung zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung durch die Fahrschule.