Durch einen Vorbescheid nach § 9 BImSchG kann ü̧ber einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab entschieden werden. Praktisch relevant sind hier etwa die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder die Klärung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen einer Anlage.
Vorbescheid zu einer Anlage nach BImSchG
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A230
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Letzte Änderung: 02.11.2026 - 10:26 Uhr