Vorbescheid zu einer Anlage nach BImSchG

Durch einen Vorbescheid nach § 9 BImSchG kann ü̧ber einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab entschieden werden. Praktisch relevant sind hier etwa die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder die Klärung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen einer Anlage.