Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes gilt als Eingriff in Natur und Landschaft. Dies gilt auch für die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, wenn sie baumschulmäßig genutzt oder als Baumschule bezeichnet werden und größer als 1 Hektar.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Nettersheim: Frau Birgit Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich / Zülpich: Herr Pascal Eusemann