
Weihnachtsgruß und aktuelle Informationen zu Förderprogrammen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
wieder neigt sich ein ereignisreiches Jahr dem Ende zu. Wir haben mit der Eröffnung der „Ideenfabrik Nachhaltige Wirtschaft“ in der Alten Tuchfabrik ein großes Projekt an den Start gebracht und freuen uns die Ideenfabrik 2024 mit Leben zu füllen und die Unternehmen im Kreis Euskirchen aktiv auf dem Weg zu einer nachhaltigen Geschäftsentwicklung zu begleiten.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit. Das gesamte Team der Kreiswirtschaftsförderung wünscht Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2024!
Ihr Team der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung

Einstellung der betrieblichen Förderprogramme Potenzial-, Transformations- und Bildungsscheckberatung zum 31.12.2023
Die Landesregierung NRW plant, wegen der drängenden Herausforderung der Fachkräftegewinnung, ab 2024 Fördermittel stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit zu konzentrieren. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Gewinnung junger Menschen im Übergangssektor gelegt. Diese Schwerpunktsetzung hat eine Umschichtung der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik erforderlich gemacht, die bei begrenzt zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln auch die Kürzung bzw. Einstellung von etablierten Programmen beinhaltet.
Aus diesem Grund werden folgende Förderprogramme eingestellt – und dies bereits zum Jahresende 2023:
- Potentialberatung
- Transformationsberatung
- Betrieblicher Bildungsscheck
Förderschecks für die drei betroffenen Angebote können entsprechend nur noch in 2023 ausgestellt werden. Sie sind aber auch in 2024 noch gültig, so dass die Beratung dann noch umgesetzt werden kann.
Die drei Programme bieten folgende Unterstützung für Unternehmen:
- Potentialberatung: Optimierung von einzelnen oder mehreren betrieblichen Abläufen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Personalentwicklung, demografischer Wandel, Digitalisierung und Gesundheit gemeinsam mit den Beschäftigten | Förderung von bis zu acht Beratertagen mit einem Zuschuss von 40 Prozent (maximal 400 Euro pro Tag) www.mags.nrw/potentialberatung
- Transformationsberatung: Gestaltung des Übergangs in ein klimaneutrales und digitales Wirtschaften, beispielsweise für die ökologische Modernisierung und Produktgestaltung, Umstellung von Wertschöpfungsketten, Ressourceneffizienz und Emissionsreduktion, Umwelt- oder Gemeinwohlbilanzierung | Förderung von bis zu zwölf Beratertagen mit einem Zuschuss von 40 Prozent (maximal 400 Euro pro Tag) www.mags.nrw/transformationsberatung
- Betrieblicher Bildungsscheck (für Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten): Finanzieller Zuschuss für die Weiterbildung von Beschäftigten, bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro). Pro Jahr sind bis zu 10 Bildungsschecks möglich.
Wer noch einen betrieblichen Bildungsscheck beantragen möchte, wendet sich bitte bis zum 20. Dezember 2023 an:
Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung
Romina Bobrowski
Tel.: 02251 15 189
E-Mail: romina.bobrowski@kreis-euskirchen.de

Zuschussprogramm „Nachhaltige Wirtschaft“ – Wir fördern Sie auf ihrem Weg zur nachhaltigen Transformation!
Unternehmen stehen vor der großen Herausforderung, sich ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig aufzustellen. Vielfach ist hierzu eine umfangreiche Transformation des eigenen Geschäftsmodells erforderlich.
Unternehmen können außerdem einen entscheidenden Beitrag beim Ausbau der erneuerbaren Energien und zu Effizienzsteigerungen in allen Wirtschaftsbereichen leisten. Gleichzeitig wird auch die Ressourceneinsparung im Unternehmensprozess vor dem Hintergrund der steigenden Energie- und Rohstoffpreise immer wichtiger. So gelten Unternehmen als wesentlicher Treiber für die Energiewende.
Mit dem „Zuschussprogramm Nachhaltige Wirtschaft“ möchten wir Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen aktiv bei Energieeffizienzfragen und Ressourcenschonung sowie bei der Steigerung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit unterstützen.
Ziele des Programms
- Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen
- Abfederung der Konsequenzen steigender Energiekosten
- Unterstützung der Entwicklung hin zu ökologisch und sozial nachhaltigen Unternehmen und Wirtschaftsweisen
- Ausbau der Erneuerbaren Energien
- Stärkung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Kreis Euskirchen
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Kreis Euskirchen. Das Programm ist offen für alle gewerblichen, wirtschaftlich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen und nicht branchenspezifisch.
Art, Umfang und Zeitraum der Förderung
Bis zum 30.06.2025 können Betriebe innerhalb des Kreises Euskirchen, einen Antrag im Rahmen des Programms stellen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss zu den Aufwendungen für Unterstützungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch und ökonomisch), Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.
Für die Unterstützungsleistungen können pro Unternehmen bis zu 3.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die maximale Förderquote kann dabei maximal 70% betragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Unterstützungsleistungen zu Konzepten, Strategien oder Maßnahmen sowie die professionelle Begleitung bei diesen aus insbesondere folgenden Bereichen:
- Nachhaltige Wirtschaft (ökologisch, ökonomisch und sozial)
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Erneuerbare Energien
- Corporate Social Responsibility
- Fachkräftesicherung
- Innerbetriebliche nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung:
Christof Gladow
Tel.: 02251 15 370
E-Mail: christof.gladow@kreis-euskirchen.de
Maximilian Metzemacher
Tel.: 02251 15 977
E-Mail: maximilian.metzemacher@kreis-euskirchen.de
Neue Förderprogramme 2024
Zukunft Bio.NRW - 3. Förderrunde - Einreichungen bis 30. Juni 2024
Nordrhein-Westfalen ist ein Spitzenstandort der Biotechnologie – unter dem Dach ZukunftBIO.NRW fördert die Landesregierung biotechnologische Entwicklungen mit den Schwerpunkten biobasierte Industrie und Zukunftsmedizin. In der 3. Runde von ZukunftBIO.NRW wird der Schwerpunkt Zukunftsmedizin breiter aufgestellt und der Themenbereich Infektiologie integriert.
Die Förderaufrufe richten sich vorrangig an KMU und Start-ups, sollen aber auch das innovative Potential der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in NRW für die Umsetzung zukunftsweisender Ideen nutzen.
Für die 3. Förderrunde im Rahmen von ZukunftBIO.NRW können interessierte Unternehmen ihre Projektskizze bis zum 30.06.2024 beim Projektträger Jülich (PtJ) digital einreichen
Teilnahmevoraussetzungen:
Ein Vorhaben mit Beitrag zur biobasierten Industrie innerhalb von Produkten und Verfahren für beispielsweise Additive, Oberflächen, Textilindustrie, Chemikalien, Lacke, Nahrungsmittel oder Herstellungsverfahren.
Förderhöhe: 1-49 Beschäftigte höchstens 60%, mehr als 50 Beschäftigte höchstens 50%.
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.zukunftbio.nrw/
Innovationswettbewerb Green Economy.IN.NRW
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet sind.
Mit dem Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, die ökologischen Innovationspotenziale des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu nutzen. Hierbei wird von einem breiten Innovationsverständnis ausgegangen, dass sowohl technische als auch nichttechnische Potenziale durch Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sichtbar und langfristig nutzbar machen soll.
Im Blickpunkt stehen dabei Vorhaben, die die gesamte Wertschöpfungskette abdecken sowie Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet werden und dabei einen speziellen Aspekt bzw. einen Ausschnitt relevanter Wertschöpfungsketten betrachten. Alle Vorhaben sollen ein besonderes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation Nordrhein-Westfalens in Richtung einer Green Economy leisten.
Teilnahmevoraussetzungen:
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich in städtischen und ländlichen Regionen. Für den Themenbereich – Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung.
Bewilligungsverfahren:
Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.
Förderhöhe: Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Alle Informationen finden Sie unter:https://www.in.nrw/green-economy
Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW
Die Suche nach innovativen Klimaschutz- und Energiewendevorhaben geht in die zweite Runde: Ab sofort können Unternehmen, Forschungsreinrichtungen und weitere Institutionen neue Ideen im Innovationswettbewerb "Energie.IN.NRW" des EFRE/JTF-Programms NRW 2021 bis 2027 einreichen.
In drei Förderungen stehen insgesamt rund 104 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Damit werden innovative Lösungen für ein klimafreundliches und sicheres Energiesystem, für eine klimaneutrale Industrie sowie für energie- und ressourceneffiziente Gebäude unterstützt. In der ersten Einreichungsrunde wurden bereits 22 Projekte mit einem Fördervolumen von 42 Millionen Euro ausgewählt.
Es werden Vorhaben aus den Themenbereichen Energie, Industrie und Gebäude gesucht. Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen können bis zum 23. Februar 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Gefördert werden drei thematische Säulen: Sektorübergreifendes Energiesystem der Zukunft, Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie und Klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorkopplung.
Förderhöhe: Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Alle Informationen finden Sie unter:https://www.in.nrw/massnahmen/energie
Ihr Ansprechpartner bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung:
Maximilian Metzemacher
Fördermittelscout
Tel.: 02251 15 977
E-Mail: maximilian.metzemacher@kreis-euskirchen.de