Schließung der Kreisverwaltung Euskirchen

Die Kreisverwaltung ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen.

Aktuelles

Aktuelles

Informationsbroschüre Unwetter & Starkregen (12.07.2022)

Rund ein Jahr nach der Flutkatastrophe ist der Wiederaufbau in unserem Kreis in vollem Gange. Vieles wurde bereits geschafft, vieles ist noch zu tun. Doch über allem steht die Frage: Kann sich solch eine Unwetterkatastrophe wiederholen? Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels sagt die Wissenschaft einhellig, dass sich unsere Gesellschaft generell auf Wetterextreme einstellen muss – wobei niemand Ort und Zeit vorhersagen kann. Ein Extremereignis wie im Juli des letzten Jahres ist zwar statistisch sehr unwahrscheinlich, dennoch können auch weniger intensive Unwetter- und Starkregenereignisse Schäden anrichten und eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Damit Sie sich besser auf solche Ereignisse vorbereiten können hat die Kreisverwaltung eine Informationsbroschüre erstellt. Neben wichtigen Informationen zu Starkregen, Verhalten und Vorsorge erhalten Sie auch Kontaktdaten Ihrer Kommune für den Schadensfall.


Wiederaufbaudialog (21.02.2022)

Am 20.11.2021 fand der Wiederaufbaudialog des Kreises Euskirchen mit verschiedenen Akteuren in Bad Münstereifel statt. Zu Gast waren Frau Ministerin Ina Scharrenbach, Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW und der Wiederaufbaukoordinator des Landes NRW, Dr. Fritz Jaeckel sowie weitere Vertreter von Institutionen, die im Rahmen des Wiederaufbaus eine besondere Rolle spielen. Adressaten der Veranstaltung waren Vertreter der Kommunalverwaltungen, politische Vertreter der Kommunen und des Kreises, Vertreter der Wirtschaft sowie weitere Akteure des Wiederaufbaus. In diesem Dialog konnten wichtige Fragen gemeinsam mit den Landesverantwortlichen erörtert und besondere Problemstellungen oder Hemmnisse beim Wiederaufbau eingebracht werden.


Fluthilfeanträge: Bearbeitung neu organisiert (03.02.2022)

Die Landesregierung hat die Bearbeitung der Fluthilfeanträge neu organisiert. Ab sofort werden die Anträge zu gleichen Teilen von allen fünf Bezirksregierungen im Land bearbeitet, um die Bewilligungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Bisher war die Bezirksregierung Köln für das Gros der Anträge zuständig. Die neue Regelung sieht vor, dass komplette Kommunen einzelnen Bezirksregierungen zugewiesen werden. Für den Kreis Euskirchen bedeutet das:

Bad Münstereifel, Mechernich und Weilerswist: Bez.Reg. Detmold

Blankenheim, Dahlem, Hellenthal und Nettersheim: Bez.Reg. Düsseldorf

Euskirchen, Kall, Schleiden und Zülpich: Bez.Reg. Münster

Für die Antragsteller hat diese Neuorganisation keine Auswirkungen. Die bisher eingereichten Anträge werden automatisch an die jeweils zuständige Bezirksregierung weitergeleitet. Landrat Markus Ramers hat in diesem Zusammenhang an die Bezirksregierungen appelliert, auf dem Bewilligungsbescheid eine Kontaktmöglichkeit zum jeweiligen Sachbearbeiter zu benennen, damit eventuelle Fragen direkt geklärt werden können. Was das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Kreises Euskirchen betrifft, so ändert sich nichts. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, in der Kreisverwaltung oder in den Rathäusern der hiesigen Kommunen einen Termin zur Antragsberatung zu vereinbaren.

Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies noch bis zum 30. Juni 2026 tun. Hier geht’s zur Übersicht bzw. zum Antragsportal der Landesregierung: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen.