Die seit November 2025 geltende Allgemeinverfügung mit Schutzmaßregeln gegen die Geflügelpest endet im April 2026. Damit werden die bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel in der Gemarkung Kuchenheim (Stadt Euskirchen) sowie das kreisweite Verbot von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art aufgehoben.
Nach aktueller Einschätzung der Behörden kann darauf vorerst verzichtet werden. Das Veterinäramt beobachtet die Entwicklung aber weiterhin sorgfältig und passt die Maßnahmen situativ an. Trotzdem bleibt die Lage weiterhin angespannt, und es muss jederzeit mit Einträgen der Geflügelpest (HPAI) bzw. der NewcastleKrankheit (ND) in Geflügelhaltungen gerechnet werden.
Deshalb gilt weiterhin: Oberste Priorität hat der Schutz gehaltener Vögel. Hierzu weist das Kreisveterinäramt nochmals auf die Bedeutung der konsequenten Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin:
- Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
- Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
- Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.
- Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
- Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.
- Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
- Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
- Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.
- Einrichtung von Desinfektionsmöglichkeiten für Hände und Schuhe an Stalleingängen.
Impfpflicht gegen ND
Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Diese Pflichtimpfungen gelten unabhängig von der Tierzahl, also bereits ab dem ersten gehaltenen Huhn bzw. der ersten gehaltenen Pute. Nach einer Grundimmunisierung müssen aufgrund einer begrenzten Wirksamkeitsdauer zudem in regelmäßigen Abständen Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden. Geflügelhalter werden gebeten, hierzu zeitnah Kontakt mit ihrer Tierärztin / ihrem Tierarzt aufzunehmen, um die für den Betrieb zu ergreifenden Maßnahmen zu besprechen und ggfs. einzuleiten.
Meldepflicht Geflügelhalter
Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW anzumelden. (www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse) Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest bzw. der NewcastleKrankheit möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Greif- oder Wasservögel dem Veterinäramt unter der Nummer 02251-15-250 oder via E-Mail veterinaeramt@kreis-euskirchen.de zu melden. Bitte geben Sie bei der Meldung den möglichst genauen Fundort (GPS-Daten) und die Art des Vogels an.
Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden!
