Auskünfte zu Flucht, Einreise und Asyl

Auskünfte zu Flucht, Einreise und Asyl

Merkblatt über Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz - Права та обов’язки осіб, яким надається тимчасовий захист

Webseite des Bundesministerium des Inneren und für Heimat

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland - Тут ви знайдете запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині - Here you will find questions and answers about entering Germany from Ukraine and staying in Germany

Link-Liste mit Informationen auf Ukrainisch und Russisch. Diese Link-Liste dient der ersten Orientierung und wird immer wieder aktualisiert. - Список посилань з інформацією українською та російською мовами. Цей список посилань служить першим орієнтиром і регулярно оновлюється. - Link list with information in Ukrainian and Russian. This list of links serves as a first orientation and is regularly updated.

Link Liste Ukrainisch Russisch (Stand 14.03.2022)

Vorläufige Information des Ausländeramtes Kreis Euskirchen

Regelung zu ukrainischen Geflüchteten durch das Ministerium MKFFI NRW / Bezirksregierung Köln.
(Stand 17.03.2022)

Für Ukrainer mit Kontaktadresse im Kreis Euskirchen:

1. Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (mit Wohnungsgeberbestätigung)

2. Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist für jede Person auszufüllen. Der Antrag wird in der Regel beim Einwohnermeldeamt ausgehändigt.
Zudem kann der Antrag hier heruntergeladen werden.  Download
Der Antrag ist bei der Ausländerbehörde unter Vorlage der vorliegenden Identitätsnachweise aus dem Herkunftsland (Reisepass, Identitätskarte, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und der Anmeldebestätigung einzureichen. Ebenso ist die Kontaktadresse des Gastgebers/ Vermieters mit anzugeben. Auch ist dem Antrag jeweils ein biometrisches Passfoto beizufügen, sofern die betreffende Person nicht im Besitz eines Reisepasses ist.

3. Die Abgabe des Antrages kann per E Mail an:  auslaenderamt@kreis-euskirchen.de oder postalisch an:

Kreis Euskirchen, Der Landrat
Ausländerbehörde
53877 Euskirchen
erfolgen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per E Mail oder montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02251/15-1308 an die Ausländerbehörde.

4. Nach Antragseingang wird sich die Ausländerbehörde mit dem Antragssteller postalisch in Verbindung setzen. Tragen Sie daher Sorge, dass ihr Briefkasten entsprechend mit ihrem Namen beschriftet ist!

Bitte beachten Sie die Hinweise des Merkblatts (im grünen Kasten unten)

Keine Kontaktadresse in Deutschland und/oder kein Ausweisdokument:

Diese Personen müssen zur  Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA Bochum)
Gersteinring 50, 44791 Bochum
Tel. 02931-82-6600

Aufenthaltrechtliches / Asyl (Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration)

Kann ich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Ja, das können und sollten Sie sogar.
Wenn eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich ist, müssen Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der 90 Tage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden. 
Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt....