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Belegung von Sozialwohnungen

Belegung von Sozialwohnungen

Allgemeine Informationen - Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung

Eine "Sozialwohnung" darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.

Der Wohnberechtigungsschein  wird im Kreisgebiet Euskirchen in den Städten Euskirchen und Mechernich von den Stadtverwaltungen, ansonsten von der Kreisverwaltung Euskirchen ausgestellt.

Ansprechpartner:

- Stadt Euskirchen, Bürgerbüro, Tel.: 02251-14 520

- Stadt Mechernich, Frau Fries, Tel.: 02443-49 4444

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist von der Einhaltung der für den Sozialen Wohnungsbau maßgebenden Einkommensgrenze abhängig. (§ 13 Gesetz zur Förderung u. Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen -WFNG NRW-)

Zu unterscheiden ist zwischen dem „allgemeinen“ und dem „gezielten“ Wohnberechtigungsschein.

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer von der Größe her angemessenen Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist 1 Jahr gültig.

Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug einer bestimmten Wohnung und kann nur bei der zuständigen Stelle beantragt werden, in dessen Bereich die gewünschte Wohnung liegt.

Darüber hinaus kann - abhängig von der Personenzahl des Haushaltes - nur eine Wohnung mit WBS bezogen werden, die eine gewisse Wohnungsgröße bzw. Raumzahl nicht überschreitet.

In der Regel ist von folgenden Wohnungsgrößen auszugehen:

1 Person =  50 m²

2 Personen = 65 m² oder alternativ 2 Wohnräume

Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnungsgröße um einen Raum bzw. 15 m² Wohnfläche.

Über Ausnahmen erteilt Ihnen die o. g. zuständige Stelle Auskunft.

Notwendige Unterlagen:

- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung
- gültiger Bundespersonalausweis oder Nationalpass
- aktuelle Meldebescheinigung für alle Personen, für die der WBS ausgestellt werden soll
- Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebescheid
- Unterhaltsbescheid
- Sozialhilfebescheide
- Rentenbescheide
- BaföG-Bescheide
- ggfls. Schul- oder Studienbescheinigungen aller haushaltsangehörigen Personen ab
  16 Jahre

Die Auflistung ist nicht abschließend.

Kosten:

5 bis 20 Euro



Wohnungsgrößen

siehe Hinweise unter "Downlaods"