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Personalversammlung

Die Kreisverwaltung Euskirchen ist am Mittwoch, dem 18.06.2025, ganztägig geschlossen.

Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, spätestens per 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss aufzustellen (§ 2 NKFEG NRW).

Vorgaben zu Inhalt und Aufbau des Gesamtabschlusses ergeben sich aus den §§ 116 bis 118 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie aus den §§ 49 bis 52 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sind gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW zu berücksichtigen, sofern in der GemHVO hierauf verwiesen wird. Es handelt sich dabei um eine statische Verweisung auf das HGB, was bedeutet, dass es in der Fassung vom 24. August 2002 (vor Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) anzuwenden ist.

Der Gesamtabschluss beinhaltet gem. § 116 Abs. 2 GO NRW eine Konsolidierung der Jahresabschlüsse des allgemeinen Kreishaushalts und der Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche des Kreises, die in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form organisiert sind. Inhalte des Gesamtabschlusses sind eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz, der nachfolgende Gesamtanhang sowie ein Gesamtlagebericht. Diese Informationen sollen dem Betrachter ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Gesamtunternehmens“ Kreis Euskirchen liefern.

Ergänzt wird der Gesamtabschluss um den gemäß § 117 GO NRW zu erstellenden Beteiligungsbericht. Nicht einbezogen in den Gesamtabschluss werden gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW die Abschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche, die für die Beurteilung dieser Lage von untergeordneter Bedeutung sind.

Der Kreistag hat von der Regelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Gebrauch gemacht. Der Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2011 wurde vom Kreistag am 12.07.2017 zur Kenntnis genommen. Den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2018 bestätigte der Kreistag am 15.12.2021, die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 waren dem Gesamtabschlusses 2018 an den Kreistag beigefügt.

Jahresabschluss 2021

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,8 Mio. € ab. Am 13.12.2023 hat der Kreistag den Jahresabschluss abschließend festgestellt.

Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,3 Mio. € ab. Am 04.12.2024 hat der Kreistag den Jahresabschluss abschließend festgestellt.

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