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Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beschäftigt sich unter den Aspekten Tiergesundheit und Tierschutz mit allen möglichen Themen rund ums Tier und mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakwaren und Bedarfsgegenständen.

Veterinärwesen

Wir kümmern uns mit unseren amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten, Veterinärassistenten und qualifiziertem Verwaltungspersonal um die Tiergesundheit insbesondere im Bereich der Nutztiere. Dazu zählen zahlreiche Maßnahmen bei der Bekämpfung von Tierseuchen, der Tierschutz bei allen Tieren in menschlicher Obhut sowie die Überwachung gewerblicher Tiertransporte, des grenzüberschreitenden Handelsverkehrs mit Tieren, die Überwachung des Einsatzes von Futtermitteln, tierischen Nebenprodukten und Tierarzneimitteln sowie die Tierkörperbeseitigung verendeter Nutztiere. Wir führen anlassbezogene Tierschutzkontrollen auch privater Tierhaltungen sowie risikoorientierte Kontrollen und Probenahmen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen im Rahmen der Einhaltung von Prämienregeln (Cross Compliance) nach EU-Recht durch.

Fleischhygieneüberwachung

Die Abteilung 39 organisiert die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Nutz-, Gehege- und Wildtieren im Kreis, u. a. durch die Zuordnung der einzelnen Ortschaften zu „Fleischuntersuchungsbezirken“. Unsere nebenamtlich beschäftigten amtlichen Tierärztinnen, Tierärzte, Fachassistentinnen und Fachassistenten führen dann in „ihren“ Bezirken nach der Schlachttieruntersuchung der lebenden Tiere die Fleischuntersuchung und die verschiedensten Probennahmen in Schlachtbetrieben und bei Hausschlachtungen durch. Hierbei stellen sie die Einhaltung des Tierschutzes bei der Anlieferung von Tieren und den tiergerechten Umgang mit den Tieren während des Schlachtprozesses in den Schlachtbetrieben sicher. Die Einhaltung der Hygienestandards bei der Schlachtung und weiteren Verarbeitung des Fleisches überwacht dann das Personal der Lebensmittelüberwachung.

Darüber hinaus organisieren wir die „Trichinenschau“ - insbesondere beim Wildschwein – und betreiben ein zertifiziertes und regelmäßig auditiertes Trichinenuntersuchungslabor. Im Rahmen des „Nationalen Rückstandskontrollplans“ werden u. a. Proben von Wild- und Schlachttieren auf das Vorliegen von Umweltkontaminanten oder Radioaktivität gezogen.   

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelkontrolleure und tierärztliche Sachverständige führen in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Probennahmen in Betrieben durch, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Dazu zählen beispielsweise Supermärkte, Metzgereien, Bäckereien, Restaurants, Kantinen oder größere Hersteller mit weltweitem Vertrieb. Zudem werden gemäß dem Motto der EU „from farm to fork“ auch die Produktion und Produkte der Bauernhöfe, wie Eier, Milch, Käse oder Obst und Gemüse kontrolliert. Die Kontrolle von Bedarfsgegenständen umfasst die Beprobung von Produkten, welche die Haut berühren, wie beispielsweise Kinderspielzeug, Geschirr, Tattoo-Farben oder auch Wolle, sowie die Überwachung der Herstellungsbetriebe oder Importeure solcher Waren. Bei der Überwachung von Tabakerzeugnissen und Kosmetika werden Hersteller und Importeure solcher Waren kontrolliert sowie entsprechende Produkte, wie beispielsweise E-Zigaretten, Seifen oder Parfum beprobt. 

Damit diese umfangreichen Aufgaben qualitativ und quantitativ auf gleichbleibend hohem Niveau erfüllt werden können gibt es für den Bereich Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung ein Qualitätsmanagementsystem. Dieses Systemist in das landesweite Qualitätsmanagement- und Auditsystem von NRW eingebunden und wird in einem QM-Zirkel zusammen mit den Kreisen Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, sowie den Städten Bonn und Krefeld regelmäßig auditiert.