Aktuelle Informationen zum Straßenverkehrsamt

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Fleischhygiene

Fleischhygiene

Haus- und gewerbliche Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Fleisch- und Schlachttieruntersuchungen termingerecht ausführen kann.

Dieses gilt für folgende Tierarten: 

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe und Ziegen
  • Pferde
  • Gehegewild ( Damwild und Wildschweine)

Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen.

Informationen über zuständige Fleischkontrolleure, Fleischuntersuchungsbezirke und Gebühren stehen als Download im Serviceportal zur Verfügung.