Geflügelpest breitet sich aus
1. Fall im Kreis Euskirchen festgestellt
Am 06.11.2025 wurde durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei einem in Zülpich-Füssenich verendet aufgefundenem Kranich hochpathogenes aviäres Influenza-Virus (HPAI) des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Damit wird der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Euskirchen amtlich bestätigt.
Das Veterinäramt Euskirchen ruft alle Geflügelhalter nochmals eindringlich zu erhöhter Vorsicht auf. Es muss jederzeit mit weiteren Fällen gerechnet werden.
Was genau ist Geflügelpest überhaupt?
Die Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene (stark krankmachende) aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 und H7. Weitere Informationen finden sich unter www.fli.de
Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln ist derzeit mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion in der Wildvogelpopulation zu rechnen. Deshalb stuft das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut FLI) das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein.
Was muss ich bei einem Fund von einem toten Wildvogel beachten?
Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel dem Veterinäramt unter der Nummer 02251-15-250 oder via E-Mail veterinaeramt@kreis-euskirchen.de zu melden. Bitte geben Sie bei der Meldung den möglichst genauen Fundort (GPS-Daten) und die Art des Vogels an.
Bitte tote oder kranke Wildvögel nicht anfassen oder mitnehmen!
Personen, die direkten Kontakt zu verendeten Wildvögeln hatten, sollten Geflügelställe zum Schutz vor einer möglichen Virusübertragung für einen Zeitraum von 48 Stunden nicht betreten.
Besteht durch Geflügelpestviren ein Gesundheitsrisiko für den Menschen?
Für den Menschen besteht prinzipiell ein Infektionsrisiko durch hochpathogene aviäre Influenzaviren. Hierzu wäre allerdings ein intensiver Kontakt mit infiziertem Geflügel oder durch die Aufnahme nicht inaktivierter, kontaminierter Lebensmittel (z.B. ungenügend erhitztes Geflügelfleisch). Daher wurden erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel, Wildvögeln und Säugetieren empfohlen.
Weitere Informationen finden sich unter RKI - Zoonotische Influenza - Zoonotische Influenza
Wichtige Hinweise für Geflügelhalter
Oberste Priorität hat der Schutz gehaltener Vögel, durch die Vermeidung einer Einschleppung der Geflügelpest in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Deshalb müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, eine Einschleppung in die Bestände zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren. Die Verantwortung zur Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen liegt beim Tierhalter.
Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Euskirchen auf die Bedeutung der konsequenten Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin.
- Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
- Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
- Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.
- Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
- Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
- Einrichtung von Desinfektionsmöglichkeiten für Hände und Schuhe an Stalleingängen
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.
- Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
- Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
- Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.
Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW (Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) anzumelden.
Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als drei Tiere (bei Beständen bis 100 Tiere) verenden oder Sie neurologische Symptome, Apathie oder einen deutlichen Rückgang der Legeleistung feststellen, so informieren Sie das Veterinäramt oder Ihren Tierarzt.
Muss ich mein Geflügel aufstallen?
Das Veterinäramt Euskirchen beobachtet die Lage und passt die Präventionsmaßnahmen – in enger Abstimmung mit den Nachbarkreisen - laufend an die aktuelle Seuchenlage an. Nach derzeitigem Sachstand wird eine Aufstallung von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel dringend empfohlen, eine allgemeine Aufstallungspflicht besteht derzeit nicht.
Weitere Hinweise können unserem Merkblatt „Aufstallung von Geflügel“ entnommen werden.
Weiterführende Informationen:
- Geflügelpest in NRW (Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen | LAVE NRW)
- Aktuelle Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes (Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut)
- Fragen und Antworten zur Vogelgrippe des BMLEH (Fragen und Antworten zur Vogelgrippe)
- Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Hühner halten im eigenen Garten: BZL