Schließung der Kreisverwaltung Euskirchen

Die Kreisverwaltung ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen.

„Kein Handwerk ohne Lehrzeit“ (Jean de la Bruyère) - Das möchten wir fördern!

Jetzt für ein Stipendium bewerben!

Meisterinnen und Meister spielen für die Qualität "Made in Germany" eine zentrale Rolle. Welche Chancen aber bieten Fort- und Weiterbildung zu Meisterinnen- und Meisterabschlüssen?

Meisterinnen und Meister sind als "Bachelor Professional" angesehene Spezialisten in Schlüsselpositionen, die Qualitäts-, Führungs- und Managementaufgaben übernehmen. In der modernen Gesellschaft ist das Ansehen der Meisterinnen und Meister noch immer sehr gut und bringt einige Traditionen mit sich. Aus Lehrlingen, Gesellinnen und Gesellen sowie Meisterinnen und Meister entwickelte sich das heute international anerkannte duale Ausbildungssystem. Der Abschluss ist mit einem akademischen Bachelor vergleichbar. In Deutschland gibt es allein im Handwerk mehr als 100 Berufe, in denen eine Weiterbildung absolviert werden kann.


Idee

Zweck der im Jahr 2023 gestarteten Fachkräfteoffensive des Kreises Euskirchen ist u.a. die Förderung der Berufsbildung der Meisterabsolventinnen und -absolventen. Das Stipendium wird insbesondere verwirklicht durch Gewährung von Beihilfen an begabte Personen, die eine Fortbildung absolvieren und im Kreis Euskirchen ihren Wohnsitz haben. Als förderungswürdig gelten dabei Antragsstellerinnen und Antragsteller, die einen Gesellenbrief in einem Ausbildungsberuf mit guten bis sehr guten Noten vorlegen können oder den Abschluss „Meister/in“ anstreben.

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für 12-36 Monate, je nachdem ob die Weiterbildung berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert wird. Die finanzielle Ausstattung beläuft sich auf max. 6.000,00 EUR. Die Vergabe erfolgt im Laufe des vierten Quartals 2023. Über die Bewerbungen entscheidet eine ausgewählte Jury.


Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.2023.

Wer ein Stipendium in Anspruch nimmt, verpflichtet sich zu einer Anschlussbeschäftigung nach Beendigung der Weiterbildung im Kreisgebiet von mindestens 5 Jahren in einem Unternehmen oder einer Institution. Alternativ ist eine selbstständige Unternehmensgründung erwünscht.
Der / die Antragstellende hat nachzuweisen, dass er / sie seine bisherige Ausbildung zielstrebig bestritten hat. Hierzu sind

  • schulische sowie berufsschulische Abschlusszeugnisse („Gesellenprüfung“)

  • Arbeitszeugnisse oder ähnliche Dokumente

  • ein ausführlicher Lebenslauf

  • Darlegung der Finanzierung der Meisterschule, inkl. evtl. weiterer Förderungen

  • eine ausführliche Interessensbekundung bzw. ein Motivationsschreiben

vorzulegen.


Antragsmöglichkeit

Anträge können in schriftlicher Form unter wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de bis zum 31.10.2023 eingereicht werden. Den Antrag finden Sie hier.  Alle Bewerbungsdetails finden Sie außerdem in der Förderrichtlinie.

Mit dem Antrag stimmen Sie der Verwendung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Auswahlprozesses zu. Ihre persönlichen Daten werden nur im Rahmen der Auswahl der Stipendiaten genutzt und nach Abschluss des Auswahlprozesses mit angemessener Fristigkeit vernichtet.

Für weitere Informationen steht Ihnen Laura Meyer gerne zur Verfügung.

Laura Meyer
02251 15-1541
laura.meyer@kreis-euskirchen.de