Wiederaufbauhilfe

Wiederaufbauhilfe

Diese Informationen sind nicht abschließend. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert!

Ab sofort können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft online eingereicht werden (siehe Weiterführende Links).

  • Servicetelefon NRW "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen": Telefon 0211 / 4684-4994 (Mo. - Fr. von 09.00-17:30 Uhr). Bei Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau, Nachfragen zum Bearbeitungsstand oder Rückgabegründen kontaktieren Sie bitte das Servicetelefon NRW. Bitte halten Sie dafür Ihre Antrags-ID und den Namen des Hauptantragsstellers bereit.
  • Servicetelefon Kreis Euskirchen "Gemeinsam für den Wiederaufbau": Telefon 02251 / 15-8850. Eine Beratung in der Antragsunterstützung ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie entweder online oder telefonisch beim Servicetelefon Kreis Euskirchen vereinbaren. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgen je nach Kommune durch die jeweils zuständigen Bezirksregierungen. Die Auszahlung der Fördermittel wird über die NRW-Bank abgewickelt.

Informationen zu den Rahmenbedingungen

  • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen bis zu 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (bis zu 13.000 Euro für die erste Person, für eine weitere Person bis zu 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person bis zu 3.500 Euro. Bei Wohngemeinschaften gelten die vorgenannten Pauschalen entsprechend)
  • Die Antragsstellung ist bis zum 30. Juni 2026 möglich.

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.

Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden

Ab sofort können auch Vereine im Kreis Euskirchen einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an die Kolleginnen der Ehrensache. Kreis Euskirchen wenden.

Alle wichtigen Links finden Sie unter Weiterführende Links für Vereine.

Welche Unterlagen benötige ich für den Online-Antrag?

Für den Online-Antrag als Privatperson oder aufgrund von Vermietung benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Dies kann Ihre eigene E-Mail-Adresse sein oder die E-Mail-Adresse einer Ihnen vertrauten Person, zu der sie zu Zwecken der Antragstellung Zugang erhalten.

Darüber hinaus benötigen Sie für den Online-Antrag folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen
  • Kontoverbindungsdaten
  • Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden, ggf. Erbschein (beim Amtsgericht beantragen)
  • Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
  • Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Ein unverbindliches Muster zur Auflistung von Hausratsschäden ist unter Weiterführende Links hinterlegt
  • Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
  • Angaben zu erhaltenen Spenden
  • Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
  • Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
  • Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
  • Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
  • Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben
  • Betroffenheitsbescheinigung (wird von der örtlichen Kommune ausgestellt)
  • Meldebescheinigung zum Zeitpunkt des Schadensereignis

Wenn Sie als Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens oder als Vermieterin oder Vermieter einen Schaden geltend machen wollen, benötigen Sie darüber hinaus noch folgende Unterlagen:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
  • Mietverträge für das geschädigte Gebäude
  • Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten

Diese Unterlagen sollten von Ihnen hochgeladen werden:

  • Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Nachweis der Einkommenseinbußen
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
  • Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Spendenbescheinigung
  • Bescheinigung über die Soforthilfe