Ansprechpartner
Der Einbürgerungsantrag wird bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes gestellt. Den entsprechenden Antrag hierzu finden Sie am Seitenende unter Downloads.
Folgende Unterlagen werden immer benötigt:
- Antrag auf Einbürgerung (zu finden unter Downloads)
- eigenhändig geschriebener Lebenslauf
- Ausweispapiere in Kopie
- Lichtbild,auch für miteinzubürgernde Personen ab dem 14. Lebensjahr
- Loyalitätserklärung (zu finden unter Downloads)
- Geburtsurkunde für jede einzubürgernde Person:
- bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde und von einem in Deutschland amtlich ermächtigten Übersetzer oder beeidigten Dolmetscher gefertigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, Ersatzweise internationale Urkunde
- bei Geburt in Deutschland beantragen Sie bitte eine aktuelle (nicht älter als 2 Monate) beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt
- Heiratsurkunde
- bei Eheschließung in Deutschland Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Eine Geburtsurkunde ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.
- bei Eheschließung im Ausland Heiratsurkunde und von einem in Deutschland amtlich ermächtigten Übersetzer oder beeidigten Dolmetscher gefertigte deutsche Übersetzung(en) der Heiratsurkunde, Ersatzweise internationale Urkunde.
- Einkommensnachweise der letzte drei Monat; Beispiel: Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid.
Weitere Unterlagen
Folgende Unterlagen werden nur benötigt, wenn dies vom Sachverhalt her auf Sie zutrifft:
- Bestätigung der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Scheidungsurteil früherer Ehen, ggf. mit einer Übersetzung
- Nachweis des Sorgerechtes für Kinder aus früheren Ehen, sofern die Miteinbürgerung beantragt werden soll
- Nachweis über die Erfüllung von Unterhaltspflichten gegenüber (früheren) Ehegatten* und Kindern
- Nachweis über die Zahlung von 24 Monatsbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung des deutschen Ehegatten* (erforderlich bei der Einbürgerung des Ehegatten* eines/einer Deutschen der/die sich noch nicht 8 Jahre in Deutschland aufhält). In diesem Fall ist auch eine Negativbescheinigung der Wohngeldstelle erforderlich.
- Nachweis über besonderen Status (z.B. Heimatloser Ausländer, Asylberechtigung oder Flüchtling)
- Schulbescheinigung: Bei schulpflichtigen Kindern, die mit eingebürgert werden sollen
*Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerschaften